Auf Anfrage erhält der Kunde ein Vermietungsangebot/Buchungsbestätigung, schriftlich oder per E-Mail, bezüglich der Vermietung des Ferienobjektes Ferienwohnung ZUR DÜNE. Mit Eingang der Anzahlung (30% vom Mietpreis)auf unser Konto kommt ein verbindlicher Mietvertrag zustande.
Der Mietvertrag umfasst dieFerienwohnung ZUR DÜNE. Der Mietpreis versteht sich ausschließlich Endreinigung (39,- Euro) und Kaution (50,- Euro). Er umfasst die angegebene Personenzahl und den Mietzeitraum. Er beinhaltet Wohnung und Ausstattung, welche auf der Internetseite www.fewo-zur-duene.de angegeben ist.
Das Ferienobjekt darf nicht von mehr Personen (einschl. aller Kinder) als in der Reiseunterlage angegeben sind, bewohnt werden.
Das Mitbringen eines Haustieres ist grundsätzlich unzulässig.
Auch andere Nebenleistungen, wie Aufbettungen werden gesondert vereinbart.
Entsprechen die vom Mieter gemachten Angaben nicht den Tatsachen, kann der Bezug des Objektes verwehrt und der Mietvertrag storniert werden. Es werden dann Stornierungs-zahlungen entsprechend Nummer 5 fällig.
Die Mietvorauszahlung beträgt 30% des Mietpreises und ist nach Erhalt der Buchungsbestätigung des Vermieters fällig. Sie ist innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum der Buchungsbestätigung zu begleichen.
Erfolgt keine bzw. keine rechtzeitige Zahlung ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
Sämtliche Mietvorauszahlungen sind vom Kunden auf das vom Vermieter angegebene Konto zu entrichten. Die Mietvorauszahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet. Die (Rest-)Miete ist spätestens 28 Tage vor dem Anreisetag zu entrichten. Die Zahlung hat in EURO zu erfolgen.
Werden Zahlungen nicht vertragsgemäß geleistet, kann das als Rücktritt des Mieters vom Mietvertrag entsprechend Nummer 4 gewertet werden. Damit werden die dort festgelegten Zahlungen fällig.
Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten oder einen Ersatzmieter stellen.
Die Rücktrittserklärung wird mit dem Tag des Eingangs beim Vermieter wirksam. Die Vermieter behalten sich das Recht vor, den Ersatzmieter nicht zu akzeptieren. In diesen Fällen bleibt der geschlossene Vertrag bestehen.
Um spätere Unstimmigkeiten zu vermeiden, wird die Schriftform (Brief, Fax, E-Mail) empfohlen!
Für einen Rücktritt bis zum 91. Tag vor Mietbeginn wird eine Bearbeitungspauschale von 5 % des Mietpreises fällig, mindestens jedoch 50,00 EUR. Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlung wird der Restbetrag erstattet.
Für einen Rücktritt ab 90 Tage vor Mietbeginn kann der Vermieter gemäß § 651 i BGB eine angemessene Entschädigung fordern. Entsprechend § 651 i Abs. 3 BGB können Vermieter den Entschädigungsanspruch pauschalieren. Der pauschalierte Entschädigungsanspruch beträgt:
Der Mieter hat die Möglichkeit nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Dies gilt sowohl für den Entschädigungsanspruch als auch eventuelle Bearbeitungspauschalen.
Der Vermieter hat seinerseits das Recht einen höheren Schaden nachzuweisen. Der Vermieter ist gehalten, im Falle des Rücktritts des Mieters die Ferienwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
Bei Nichtanreise wird das Ferienobjekt 2 Tage nach dem Anreisetermin wieder vakant gesetzt. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nur noch, wenn der Mieter die Vermieter umgehend in Kenntnis setzt, dass er später anreist und den vollen Mietpreis entrichtet. Entschädigungsanspruch und Bearbeitungspauschalen werden sofort fällig.
Der Vermieter hat die Möglichkeit, bis zum 21. Tage vor der Anreise von dem Vertrag zurückzutreten, wenn er ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet. Der Vermieter verpflichtet sich zur Leistung von Schadensersatz, wenn er nach dem 20. Tage vor der Anreise vom Vertrag zurücktritt und kein gleichwertiges Ersatzangebot zur Verfügung stellt. Liegen seitens des Vermieters weder Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit vor (insbesondere höhere Gewalt), sind Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter ausgeschlossen.
Der Vermieter ist berechtigt, den Vertrag bis zu 21 Tagen vor Anreise zu stornieren, sofern dem Kunden ein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet wird. Erfolgt die Stornierung kurzfristiger als zu dem oben genannten Zeitpunkt und wird dem Kunden kein gleichwertiges Ersatzangebot unterbreitet, ist der Vermieter zum Schadenersatz verpflichtet. Der Schadenersatzanspruch entfällt, soweit auf Seiten des Vermieters weder Vorsatz, noch grobe Fahrlässigkeit vorliegen, d. h. insbesondere bei höherer Gewalt.
Der Mieter haftet für eine ordentliche Behandlung der gemieteten Unterkunft und für eventuell von ihm oder Mitreisenden oder Gästen verursachten Schäden. Entstandene Schäden sind zeitnah dem Servicepersonal zu melden und mit der Rückgabe des Schlüssels in bar zu regulieren. Stellt der Vermieter erst nach Abreise des Mieters von ihm verursachte Schäden fest, werden die daraus entstehenden Ansprüche dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt.
In der Regel ist die Anreise ab 15 Uhr möglich. Falls der Mieter erst nach 20 Uhr am Ferienobjekt ankommen kann, ist unbedingt das Servicepersonal zu informieren. Die Abreise ist bis 10 Uhr vorzunehmen. Abweichungen sind nach Absprache mit dem Service möglich. Vor der Abreise müssen Besteck und Geschirr gereinigt und das Ferienobjekt besenrein übergeben werden.
Stellt der Mieter bei Bezug der Unterkunft fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) dem Servicepersonal sowie dem Hausmeisteranzuzeigen. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an den Vermieter nicht mehr geltend gemacht werden.
Der Vermieter ist verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist die Mängel zu beheben. Sollte eine Mängelbeseitigung nicht möglich sein, ist alternativ ein Preisnachlass zu gewähren.
Kann die Urlaubsreise wegen nicht vorhersehbarer oder nicht im persönlichen Verantwortungsbereich des Mieters liegenden Ereignissen wie Naturkatastrophen oder politischer Krisen nicht angetreten werden, erfolgt eine Stornierung der Buchung und eine Rückerstattung eventuell geleisteter Anzahlungen. Der Vermieter ist jedoch berechtigt, einen Aufwandsersatz zu verlangen bzw. einzubehalten, welcher sich an den unter Punkt 4 aufgeführten Pauschalen orientiert, im übrigen jedoch auf einen Betrag von 50,00 Euro begrenzt ist.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.
Der Kunde kann die Ferienwohnung ZUR DÜNE nur am Wohnsitz des Vermieters verklagen.
Für Klagen Ferienwohnung ZUR DÜNE gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Vermieters maßgeblich, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Wohnsitz des Vermieters der Ferienwohnung ZUR DÜNE maßgebend.
Mit Unterschrift auf der Buchung oder Anzahlung des Mietpreises gemäß Punkt 3 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erkennt der Mieter diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung an. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hausordnung sind auf der oben angegebenen Internetseite einsehbar.